<< Anspruch wegen Besitzentziehung → § 861 BGB >>


Außer dem Selbsthilferecht gemäß §§ 858, 860 BGB hat der Besitzer wegen der Entziehung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht aber auch einen Anspruch gemäß § 861 BGB auf Rückgabe der entwendeten Sache.

Zurück | Weiter

(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




© 2012-2019 Lopau Webservices |  Impressum | Datenschutz